Steuern10. Juli 2026 · 5 Min. Lesezeit

Steuern bei Dubai-Immobilien: Was deutsche Investoren wissen müssen

Keine Grundsteuer, keine Kapitalertragsteuer, keine Steuer auf Mieteinnahmen — und was der deutsche Progressionsvorbehalt für Sie bedeutet.

Einer der größten Vorteile von Dubai-Immobilien ist die steuerliche Behandlung vor Ort. Für deutsche Investoren lohnt sich jedoch ein genauer Blick auf beide Seiten — die VAE und Deutschland.

In den VAE: weitgehend steuerfrei

In Dubai gibt es keine Grundsteuer, keine Einkommensteuer auf private Mieteinnahmen und keine Kapitalertragsteuer beim Verkauf. Beim Kauf fällt lediglich die einmalige DLD-Übertragungsgebühr von 4 % an.

Diese Konstellation macht Dubai für Buy-to-let-Investoren besonders attraktiv: Die Mietrendite bleibt vor Ort ungeschmälert.

In Deutschland: Progressionsvorbehalt beachten

Für in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtige greift bei ausländischen Mieteinkünften typischerweise der Progressionsvorbehalt: Die Einkünfte werden in Deutschland zwar nicht direkt besteuert, können aber den persönlichen Steuersatz auf das übrige Einkommen erhöhen.

Die genaue Behandlung hängt vom Doppelbesteuerungsabkommen und Ihrer individuellen Situation ab. Wir empfehlen und vermitteln auf Wunsch spezialisierte Steuerberater.

Hinweis

Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für Ihre konkrete Situation ist eine fachliche Prüfung erforderlich.

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